BaFin
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kaum ist die technische Umsetzung der "Statistik über Investmentvermögen" auf Basis des neuen XML-Schemas über das Bundesbank Extranet abgeschlossen und muss monatlich abgegeben werden, erwarten Sie neue Aufgaben:
Das AIFMD-Reporting an die ESMA bzw. BaFin
:
Vermeiden Sie das manuelle Zusammenstellen der Reports oder die Erfassung dieser Informationen in Excel, etc.. Wegen der Fehleranfälligkeit und mangelnden Transparenz sollten Sie nur Systeme verwenden, die eine lückenlose Überprüfung, Dokumentation und Protokollierung bieten. Unser aifExpert ist ein elektronischer "Helfer", der die technischen Anforderungen an das gesetzliche Reporting perfekt umsetzt. Die integrierten Schnittstellen zur FIBU, dem Asset- und AIF-Management, sowie ERP- und CRM-Systeme schaffen die Voraussetzung eines korrekten und effektiven Meldewesens.
Diese technischen Voraussetzungen sind für die Meldung zu erfüllen:
BaFin
-Portal, geht an die ESMA
Das europäisch regulierte Reporting ist über die BaFin
einzureichen und ab März 2015 besteht für alle AIF`s die Pflicht zur Meldung - wobei der Zeitraum für Meldepflichten unterschiedlich ist (Quarteilsweise, halbjährlich, jährlich).
Die Meldepflicht greift ab dem 16.03.2015, der Testzeitraum hierfür beginnt im Februar 2015.
aifExpert unterstützt Sie bei folgenden Aufgaben:
BaFin
Unser AifExpert bietet umfangreiche Sicherungsmechanismen, einen integrierten Zugriffsschutz und weitere Features zur lückenlosen Dokumentation und korrekten Umsetzung dieser gesetzlichen Richtlinien. Für weitere Informationen sprechen Sie uns an.
Adresse: http://staging.xpectotalonec.com/news/jahr-2015/BaFin
-reporting/ Treffer-Übereinstimmung: 0,71
BaFin
/Esma und das Bundeszentralamt für Steuern.
BaFin
/EsmaIm Bereich des Meldewesens ermöglicht aifExpert automatisierte Meldungen an die Bundesbank. die BaFin
/Esma und das Bundeszentralamt für Steuern.
Meldungen an BuBa, BaFin
& BZSt
Im Bereich des Meldewesens ermöglicht aifExpert automatisierte Meldungen an die Bundesbank, die BaFin
/Esma und das Bundeszentralamt für Steuern.
Dabei setzt aifExpert auf Standardisierung & Automatisierung und bietet die Möglichkeit, die Informationen entsprechend den Vorgaben der deutschen Bundesbank, der BaFin
sowie des Bundeszentralamts für Steuern elektronisch per Knopfdruck zu übertragen.
Die hierfür benötigten Daten werden in speziellen Erfassungsmasken in aifExpert hinterlegt. Schnittstellen zu bestehenden Systemen - wie xpectoPro oder ein MS-Excel-Import - sind bereits vorhanden oder können implementiert werden. Dadurch reduziert sich der manuelle Erfassungsaufwand erheblich. Zusätzlich werden in dem integrierten Änderungsprotokoll- und dem Rechtesystem alle Veränderungen lückenlos und revisionsicher dokumentiert.
Das Modul Meldewesen von aifExpert ist ein wichtiger Baustein, um die Erstellung des Berichtswesens an die Deutsche Bundesbank, BaFin
und das Bundeszentralamt für Steuern professionell und mit geringstmöglichem Zeitaufwand IT-gestützt zu organisieren.
Adresse: http://staging.xpectotalonec.com/produkte/aifexpert/meldewesen/ Treffer-Übereinstimmung: 0,45
kaum ist die technische Umsetzung der "Statistik über Investmentvermögen" auf Basis des neuen XML-Schemas über das Bundesbank Extranet abgeschlossen, erwarten Sie bereits neue Aufgaben.
Adresse: http://staging.xpectotalonec.com/news/ Treffer-Übereinstimmung: 0,14
kaum ist die technische Umsetzung der "Statistik über Investmentvermögen" auf Basis des neuen XML-Schemas über das Bundesbank Extranet abgeschlossen, erwarten Sie bereits neue Aufgaben.
Adresse: http://staging.xpectotalonec.com/news/jahr-2015/ Treffer-Übereinstimmung: 0,11
Adresse: http://staging.xpectotalonec.com/news/jahr-2015/bundesbank-reporting/ Treffer-Übereinstimmung: 0,08
Meldungen an BuBa, BaFin
& BZSt
Im Bereich des Meldewesens ermöglicht aifExpert automatisierte Meldungen an die Bundesbank. die BaFin
/Esma und das Bundeszentralamt für Steuern.
Adresse: http://staging.xpectotalonec.com/produkte/aifexpert/ Treffer-Übereinstimmung: 0,07
Webseite des Bundesanzeiger Verlag
Rechtlich betrachtet ist die KVG nach § 26 Abs. 1 ff. KAGB verpflichtet mit Sachkenntnis und im Interesse ihrer Anleger und der Integrität des Marktes zu handeln. Zur besseren staatlichen Kontrolle verabschiedete dazu der Gesetzgeber mit den Paragraphen §§ 34, 35 KAGB die Anzeige- und Meldepflichten gegenüber der BaFin
und der Bundesbank. Demnach muss die KVG regelmäßig detaillierte Aufstellungen und Angaben zu den Vermögensgegenständen, Märkten und Instrumenten gegenüber den Finanzanstalten anzeigen. Dabei müssen Informationen zu den wichtigsten Instrumenten, mit denen die KVG handelt, zu den Märkten, in denen die KVG Mitglied ist oder am Handel teilnimmt, sowie den größten Risiken und Konzentrationen jedes von der KVG verwalteten AIF vorgelegt werden. Zusätzlich müssen bei einem Auslandsbezug des Finanzinstitutes oder der Investoren die Meldungen K3 und K4 zur Außenwirtschaftsstatistik abgegeben werden.
Neben diesen umfangreichen Meldepflichten verabschiedete der Gesetzgeber das Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (FKAustG) in Anlehnung an die bereits umgesetzte amerikanische Meldepflicht Fatca (umgesetzt im Fatca-USA-UmsV). Dadurch sind deutsche Finanzinstitute verpflichtet, mit Beginn des Kalenderjahres 2016 für jedes meldepflichtige Konto - das sind einfach gesagt Anleger, die Ihren Sitz in einem meldepflichtigen Land haben - Daten zu erheben. Diese im FKAustG aufgeführten Daten müssen bis zum 31. Juli des jeweiligen folgenden Kalenderjahres nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt werden.
Dieses vorgeschriebene Reporting wird langfristig immer umfangreicher, ist ein „must have“ und manuell kaum zu bewältigen.
Adresse: http://staging.xpectotalonec.com/aufgaben/meldewesen-reporting/ Treffer-Übereinstimmung: 0,05
Herr Rechtsanwalt Stock ist Partner der Kanzlei Schorr, Eggert, Stock & Kasanmascheff. Die Kanzlei berät mittelständische Fondsanbieter in allen Fragen des Kapitalmarkt-, Compliance- und Datenschutzrechts und ist bei der BaFin
als Compliance- und Datenschutzbeauftragter zugelassen.
Adresse: http://staging.xpectotalonec.com/unternehmen/veranstaltungen/business-fruehstueck-dsgvo/ Treffer-Übereinstimmung: 0,03
Zur besseren staatlichen Kontrolle der Sachwerte-Branche verabschiedete der Gesetzgeber mit den Paragraphen §§ 34, 35 KAGB die Anzeige- und Melde-pflichten gegenüber der BaFin
und der Bundesbank. Zusätzlich müssen bei einem Auslandsbezug des Finanzinstitues oder der Investoren die Meldungen K3 und K4 zur Außenwirtschaftsstatistik abgegeben werden. Neben diesen umfangreichen Meldepflichten wurde das Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Anlehnung an Meldepflicht Fatca umgesetzt.
Adresse: http://staging.xpectotalonec.com/aufgaben/ Treffer-Übereinstimmung: 0,03
Die Notwendigkeit einer Risikobetrachtung und die Einführung eines Risikomanagementsystems (RMS) findet sich in vielen gesetzlichen Grundlagen wieder. Seit der Verabschiedung des Gesetzes zur Einrichtung eines Überwachungssystems bei Aktiengesellschaften im Jahr 1998 wurden Richtlinien genauer spezifiziert, angepasst und um neue Gesetze und Gesetzesbücher ergänzt.
Im Bereich der Kapitalverwaltungsgesellschaften sind vor allem das KAGB sowie die MaRisk der BaFin
die spezifischen rechtlichen Grundlagen, welche die Implementierung des RMS und die dazugehörigen organisatorischen Rahmenbedingungen definieren.
Neben diesen gesetzlichen Verpflichtungen und der betriebswirtschaftlichen Notwendigkeit werden seitens der Wirtschaftsprüfer Anforderungen an ein ganzheitliches Risikomanagement, welches alle wichtigen Prozesse abdeckt, erhoben.
Adresse: http://staging.xpectotalonec.com/aufgaben/risikomanagement/ Treffer-Übereinstimmung: 0,02
Stefan Klaile
gründete 2010 die XOLARIS Gruppe. Zuvor sammelte er mehr als 15 Jahre Erfahrung im Bereich liquidier und illiquider Finanzprodukte in Führungspositionen bei internationalen Brokern, Banken und Unternehmensberatungen, war mehrere Jahre als COO / Head of Operations bei einem Emissionshaus tätig und unterrichtet als Dozent an der Frankfurt School of Finance & Management. Als Vorstand verantwortet er das Portfolio- und Asset Management der XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG. Diese ist ein Joint Venture der XOLARIS GmbH und der xpecto AG und nach § 44 KAGB bei der BaFin
registriert.
Adresse: http://staging.xpectotalonec.com/unternehmen/veranstaltungen/praxistag-digitalisierung-in-der-sachwertbranche/ Treffer-Übereinstimmung: 0,02
Stefan Klaile
gründete 2010 die XOLARIS Gruppe. Zuvor sammelte er mehr als 15 Jahre Erfahrung im Bereich liquidier und illiquider Finanzprodukte in Führungspositionen bei internationalen Brokern, Banken und Unternehmensberatungen, war mehrere Jahre als COO / Head of Operations bei einem Emissionshaus tätig und unterrichtet als Dozent an der Frankfurt School of Finance & Management. Als Vorstand verantwortet er das Portfolio- und Asset Management der XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG. Diese ist ein Joint Venture der XOLARIS GmbH und der xpecto AG und nach § 44 KAGB bei der BaFin
registriert.
Adresse: http://staging.xpectotalonec.com/news/jahr-2016/praxistag-digitalisierung-in-der-sachwertbranche/ Treffer-Übereinstimmung: 0,02
Sie sind alternative Verwahrstelle oder Treuhänder und unterstützen Investmentgesellschaften bei unterschiedlichen Aufgaben oder beraten diese.
Nach Vorgabe der BaFin
muss die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) für jedes Investmentvermögen eine Verwahrstelle oder alternativ einen Treuhänder beauftragen, die Vermögensgegenstände zu verwahren und bestimmte Kontrollfunktionen zu übernehmen. Sie sind sowohl zum einen für Entlastung als auch für die Prüfung verantwortlich. Ihre Unterstützung kann dabei schon bei der Prospektierung beginnen und mündet dann in die klassischen Verwaltungsaufgaben bis hin zur Mittelverwendungskontrolle. Gerade die Anlegerverwaltung ist eine Aufgabe, die ohne Informationstechnologie (IT) nicht mehr zu bewältigen ist. Da Sie rechtskonform arbeiten, müssen sie Ihre Prozesse dokumentieren und größtmögliche Transparenz gewährleisten, vor allem, da Sie als Prüfungsinstanz auch rechtlich belangt werden können. Viele Aufgaben und damit viele Herausforderungen, die gemeistert werden wollen. Wir zeigen Ihnen wie.
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Adresse: http://staging.xpectotalonec.com/ Treffer-Übereinstimmung: 0,02
Sie sind alternative Verwahrstelle oder Treuhänder und unterstützen Investmentgesellschaften bei unterschiedlichen Aufgaben oder beraten diese.
Nach Vorgabe der BaFin
muss die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) für jedes Investmentvermögen eine Verwahrstelle oder alternativ einen Treuhänder beauftragen, die Vermögensgegenstände zu verwahren und bestimmte Kontrollfunktionen zu übernehmen. Sie sind sowohl zum einen für Entlastung als auch für die Prüfung verantwortlich. Ihre Unterstützung kann dabei schon bei der Prospektierung beginnen und mündet dann in die klassischen Verwaltungsaufgaben bis hin zur Mittelverwendungskontrolle. Gerade die Anlegerverwaltung ist eine Aufgabe, die ohne Informationstechnologie (IT) nicht mehr zu bewältigen ist. Da Sie rechtskonform arbeiten, müssen sie Ihre Prozesse dokumentieren und größtmögliche Transparenz gewährleisten, vor allem, da Sie als Prüfungsinstanz auch rechtlich belangt werden können. Viele Aufgaben und damit viele Herausforderungen, die gemeistert werden wollen. Wir zeigen Ihnen wie.
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Adresse: http://staging.xpectotalonec.comhttp://xpecto.medienkonzept.de/ Treffer-Übereinstimmung: 0,02